1. Die NIE-Nummer – ohne sie geht nichts
Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist die spanische Steuer-Identifikationsnummer für Ausländer. Ohne sie können Sie in Spanien weder eine Immobilie kaufen noch ein Bankkonto eröffnen oder Verträge mit Versorgern abschließen.
Die Beantragung erfolgt entweder persönlich bei der zuständigen Polizeibehörde (Extranjería) in Spanien oder über das spanische Konsulat in Österreich, Deutschland oder der Schweiz. Wer die Beantragung nicht selbst organisieren möchte, kann dies auch über eine Vollmacht an einen Rechtsanwalt vor Ort delegieren.
2. Der Notarprozess in Spanien
Anders als in Österreich, wo der Kaufvertrag oft schon bindend ist, läuft ein spanischer Immobilienkauf typischerweise in zwei Schritten ab:
- Arras-Vertrag (Reservierungs-/Optionsvertrag): Eine Anzahlung (meist 10 % des Kaufpreises) sichert die Immobilie und legt die Konditionen fest.
- Notarielle Beurkundung (Escritura Pública): Der eigentliche Eigentumsübergang erfolgt vor einem spanischen Notar, bei dem beide Parteien (oder ihre Bevollmächtigten) anwesend sein müssen.
Der Notar prüft die Identität der Parteien und beurkundet den Vertrag, ist aber – anders als oft angenommen – nicht verpflichtet, Ihre Interessen als Käufer zu vertreten. Das übernimmt Ihr eigener Rechtsanwalt.
3. Nebenkosten beim Immobilienkauf
Rechnen Sie zusätzlich zum Kaufpreis mit Nebenkosten von etwa 10–13 %, abhängig davon, ob es sich um eine Bestands- oder Neubauimmobilie handelt:
- Grunderwerbsteuer (ITP) bei Bestandsimmobilien: regional unterschiedlich, häufig zwischen 8–10 %
- Mehrwertsteuer (IVA) bei Neubau: 10 %, zusätzlich Stempelsteuer (AJD)
- Notar- und Grundbuchkosten: üblicherweise 1–2 %
- Rechtsanwaltskosten: meist 1–1,5 % des Kaufpreises
4. Steuern: Vor, während und nach dem Kauf
Neben den einmaligen Erwerbssteuern fallen als Eigentümer einer spanischen Immobilie laufende Steuern an, etwa die jährliche Grundsteuer (IBI) und – bei Nicht-Residenten – eine Einkommensteuer auf den Eigennutzungswert bzw. auf Mieteinnahmen. Österreich und Spanien haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, das eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte verhindert.
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Kostenlose Beratung anfragen5. Finanzierungsmöglichkeiten
Sie können eine spanische Immobilie entweder über eine spanische Bank vor Ort finanzieren oder über eine Bank in Österreich/Deutschland, etwa mittels Umschuldung oder Zusatzkredit auf eine bestehende Immobilie. Spanische Banken finanzieren Ausländern in der Regel 60–70 % des Kaufpreises, abhängig von Bonität und Objekt.
6. Warum ein unabhängiger Rechtsanwalt sinnvoll ist
Ein unabhängiger, deutschsprachiger Rechtsanwalt vor Ort prüft für Sie unter anderem:
- Grundbuchauszug (Nota Simple) – bestehende Belastungen, Hypotheken, Rechtsstreitigkeiten
- Baugenehmigungen und Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad)
- Ausstehende Gemeinschaftskosten oder Steuerschulden auf der Immobilie
- Die Vertragsbedingungen des Arras-Vertrags, bevor Sie eine Anzahlung leisten
7. Laufende Kosten als Eigentümer
Nach dem Kauf fallen jährlich wiederkehrende Kosten an, die viele Käufer zunächst unterschätzen:
- IBI (Grundsteuer): abhängig vom Katasterwert der Immobilie, meist einige Hundert Euro pro Jahr
- Müllgebühr (Basura): separate kommunale Gebühr, oft getrennt von der IBI-Rechnung
- Gemeinschaftskosten (Comunidad de Propietarios): bei Wohnanlagen mit Pool, Garten oder Sicherheitsdienst – können je nach Ausstattung erheblich sein
- Hausratversicherung: in Spanien nicht verpflichtend, aber dringend empfohlen, insbesondere bei Fincas in abgelegener Lage
- Nicht-Resident-Einkommensteuer: auch ohne Vermietung fällt für Nicht-Residenten eine fiktive Einkommensteuer auf den Eigennutzungswert an (jährliche Erklärung, Modelo 210)
8. Energieausweis (Certificado Energético)
Wie in Österreich ist auch in Spanien beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Er muss von einem zugelassenen Techniker (Architekt oder Ingenieur) ausgestellt werden und ist bei Neubauten in der Regel bereits vorhanden. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie sollten Sie sich den aktuellen Energieausweis vom Verkäufer vorlegen lassen – ohne gültigen Ausweis darf der Notarvertrag nicht rechtssicher abgeschlossen werden.
9. Aufenthalt: Non-Resident oder Residencia?
Als EU-Bürger (Österreich, Deutschland) benötigen Sie für den Immobilienkauf selbst keinen Aufenthaltstitel – die NIE-Nummer genügt. Relevant wird der Aufenthaltsstatus erst, wenn Sie sich dauerhaft in Spanien niederlassen möchten:
- Non-Resident: Sie halten sich weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien auf und bleiben steuerlich in Österreich/Deutschland ansässig. Für die meisten Ferienimmobilien-Käufer der Regelfall.
- Residencia (EU-Bürger-Registrierung): Bei dauerhaftem Aufenthalt über 183 Tage/Jahr sind Sie verpflichtet, sich beim „Registro Central de Extranjeros" zu registrieren – dies hat steuerliche Konsequenzen (unbeschränkte Steuerpflicht in Spanien).
Die 183-Tage-Grenze ist auch für die Frage entscheidend, in welchem Land Sie Ihr weltweites Einkommen versteuern müssen – das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich/Deutschland und Spanien regelt hier die Details.
10. Die eigene Immobilie vermieten (Licencia Turística)
Viele Käufer planen, ihre Immobilie zeitweise touristisch zu vermieten, um die laufenden Kosten zu decken. Wichtig zu wissen: Für die Kurzzeitvermietung an Feriengäste ist in den meisten spanischen Regionen (auch an der Costa Blanca und auf Mallorca) eine offizielle **Ferienvermietungslizenz (Licencia Turística)** erforderlich.
- Die Vergabe neuer Lizenzen ist in bestimmten Gemeinden (z. B. Teilen von Mallorca) inzwischen kontingentiert oder ausgesetzt – das sollten Sie unbedingt vor dem Kauf prüfen, falls Vermietung Teil Ihres Plans ist
- Ohne gültige Lizenz drohen empfindliche Bußgelder für nicht angemeldete Ferienvermietung
- Wir prüfen für Sie im Vorfeld, ob für ein konkretes Objekt eine Lizenz besteht oder neu beantragt werden kann
Vermietung geplant?
Wir klären vorab, ob und wie eine Ferienvermietungslizenz für Ihr Wunschobjekt möglich ist.
Kostenlose Beratung anfragen11. Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Anzahlung ohne Anwaltsprüfung: Der Arras-Vertrag ist bindend – eine Anzahlung ohne vorherige rechtliche Prüfung kann im Streitfall teuer werden.
- Nebenkosten unterschätzt: Wer nur den Kaufpreis budgetiert und die 10–13 % Nebenkosten vergisst, gerät bei der Finanzierung schnell in Bedrängnis.
- Gemeinschaftskosten nicht geprüft: Offene Zahlungen des Vorbesitzers an die Eigentümergemeinschaft können auf den neuen Eigentümer übergehen.
- Vermietungspläne ohne Lizenz-Check: Eine Immobilie ohne Aussicht auf eine Ferienvermietungslizenz zu kaufen, obwohl Vermietung eingeplant war.
- Notartermin ohne eigene Vertretung: Sich allein auf den Notar zu verlassen, statt einen eigenen Rechtsanwalt einzubinden.
12. Der Ablauf in der Praxis
Zusammengefasst läuft ein typischer Kauf über uns so ab: Erstgespräch und Suchprofil → Besichtigungsreise → Reservierung des Objekts über den Arras-Vertrag → Prüfung durch Ihren Rechtsanwalt → NIE-Nummer und Kontoeröffnung → notarielle Beurkundung → Grundbucheintrag und Übergabe.
13. Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich als Österreicher ohne Probleme in Spanien kaufen?
Ja. Als EU-Bürger unterliegen Sie keinerlei Beschränkungen beim Immobilienerwerb in Spanien – Sie benötigen lediglich die NIE-Nummer.
Wie lange dauert der gesamte Kaufprozess?
Von der ersten Besichtigung bis zur notariellen Beurkundung vergehen bei einer Bestandsimmobilie üblicherweise 6–10 Wochen, bei Neubauten je nach Baufortschritt entsprechend länger.
Brauche ich ein spanisches Bankkonto?
In der Praxis ja – für die Zahlung von Steuern, Gemeinschaftskosten und laufenden Nebenkosten ist ein spanisches Konto deutlich unkomplizierter als Überweisungen aus dem Ausland.
Was passiert, wenn ich vom Kauf zurücktrete?
Das hängt von den Bedingungen des Arras-Vertrags ab – meist verlieren Sie bei einem Rücktritt Ihrerseits die geleistete Anzahlung, während der Verkäufer bei eigenem Rücktritt die doppelte Summe zurückzahlen muss. Ihr Rechtsanwalt sollte diese Klausel vor Unterschrift genau prüfen.
